Pflegerische Versorgung

Leistungen der Pflege
Unsere Einrichtung erbringt im Rahmen der vollstationären Versorgung nach §43 SGB XI Leistungen der Pflege einschließlich der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege.
Zielsetzung für jeden Bewohner ist die Förderung der selbstständigen Lebensführung. Jeder Bewohner erhält je nach Unterstützungsbedarf Hilfe bei den Aktivitäten der Selbstversorgung und der Mobilität.
Zu den Hilfen der Aktivitäten der Selbstversorgung zählen insbesondere die Körperpflege, das An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie Toilettengänge.
Zu den Aktivitäten der Mobilität zählen insbesondere der Positionswechsel im Bett, das Umsetzen und das sich Fortbewegen in der Einrichtung.
Die Hilfen können in der Anleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder der teilweisen oder der vollständigen Übernahme einer solchen Aktivität bestehen.
Medizinische Behandlungspflege
Wir erbringen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch unsere Pflegefachkräfte, bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung und Medikamentengabe etc.), für die Veranlassung und Anordnung ist der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig.
Zusammenarbeit mit externen Leistungserbringern
- Ärzte und Fachärzte
- Externes Wundmanagement
- Inkontinenzversorgung
- Wäscheversorgung
- Friseur und Fußpflege